Führerscheinklassen
Klasse B197
B197 - die neue Automatikregelung für den
Autoführerschein
Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung
und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu
absolvieren.
Ein großer Vorteil der Automatikausbildung liegt darin,
dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfällt.
Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem
Automatikfahrzeug wesentlich leichter.
Bisher gibt es jedoch einen entscheidenden Nachteil. Im
Führerschein wird die europäische Schlüsselzahl 78
eingetragen.
Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich
auf Automatikfahrzeuge. Schaltwagen dürfen nicht gefahren
werden.
Das "Loswerden" der Schlüsselzahl 78 war bisher nur mit dem
erneuten Ablegen einer praktischen Fahrprüfung mit einem
Schaltwagen möglich.
Dies hat sich nun geändert.
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale
Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren
zu dürfen,
obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug
absolviert wurde:
10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem
Schaltwagen.
Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem
Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und
außerorts erfolgen).
Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die
Fahrschule.
Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch
die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt
78).
Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr,
somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B
können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
Spitzfindigkeit der Schlüsselzahl B197 bei
aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:
Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält
bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende
Klassen
wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine
Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78,
sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt
werden.
Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische
Einschränkungsbefreiung auf aufbauende
Erweiterungsklassen.
Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare
Absprache mit der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B.
passieren,
dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die
Klasse BE-78 erhält!
Ein paar Tipps für die Fahrschulsuche:
-
Welchen Eindruck erweckt der
Fahrlehrer?
Vertrauen ist ein wichtiger Punkt auf der Checkliste. -
Theorie ist WICHTIG!
Ihr solltet eine Probestunde nehmen dürfen. -
Lasst euch nicht von Lockangeboten
blenden!
Gesamtpreise sind gesetzeswidrig und extrem günstige Fahrstundenpreise haben in aller Regel ihren Hintergrund.

